Mitarbeit der Eltern

 

10 Tipps für einen guten Schulstart

1.

Freuen Sie sich mit Ihrem Kind auf die Schule.

2.

Fördern Sie die Selbständigkeit Ihres Kindes.

3.

Bereiten Sie Ihr Kind auf den Fußweg zur Schule vor.

4.

Gewöhnen Sie Ihr Kind an einen festen Tagesablauf.

5.

Machen Sie aus dem ersten Schultag ein Fest.

6.

Gewöhnen Sie Ihr Kind daran, selbstständig Ordnung zu halten.

7.

Schränken Sie den Fernsehkonsum (auch Computer, Nintendo etc.) ein.

8.

Machen Sie vielfältige Bewegungsangebote.

9.

Kommen Sie zu den Elternabenden.

10.

Fördern Sie die Lust am Lesen.

 

 

 

Zusammensetzung der Klassen

Wir bemühen uns, die Klassen so zusammen zu setzen, dass möglichst harmonische Lerngruppen entstehen. Hierzu stehen wir in engem Kontakt mit den Kindertagesstätten und berücksichtigen auch Wünsche der Schul- und Kindergartenkinder sowie der Eltern. Sie haben deshalb einen „Wunschzettel“ erhalten, auf dem Sie eintragen konnten, mit welchen Kindern Ihre Tochter/ Ihr Sohn zusammen lernen möchte. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht alle Wünsche erfüllen können. Darüber hinaus bestehen z.T. andere Gründe für die Klassenzusammensetzung, die wir berücksichtigen müssen. Beim Elternabend vor den Sommerferien haben Sie die Möglichkeit, mit uns über die Entscheidungen zu sprechen.

Krankmeldungen

Bitte melden Sie Ihr Kind am ersten Fehltag zwischen 7.15 und 7.45 Uhr im Sekretariat telefonisch krank. Die Klassenlehrerinnen werden dann benachrichtigt. Gerade bei Schulanfängern ist es sehr wichtig, dass die Schule über den Verbleib des Kindes informiert ist.

In folgenden Fällen darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen:

Wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist (Diphterie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien). Wenn eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann (Ringelröteln, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektion, Krätze, ansteckende Borkenflechten, Hepatitis A und bakterielle Ruhr). Wenn Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Wenn es vor dem 6. Lebensjahr an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Informieren Sie uns in diesen Fällen!
Sollte Ihr Kind an Allergien, Asthma oder ähnlichem leiden, worauf in der Schule besondere Rücksicht genommen werden muss, teilen Sie uns das bitte ebenfalls mit.Wenn Ihr Kind den Unterricht wieder besucht, geben Sie ihm bitte innerhalb von drei Tagen eine schriftliche Entschuldigung mit. Anderenfalls gilt die Fehlzeit als unentschuldigt.

Schülerunfälle

Alle Schüler unserer Schule sind über die Unfallkasse Hessen versichert. Die dort abgeschlossene Versicherung erstreckt sich auf alle Unfälle, die die Schüler während des lehrplanmäßigen Unterrichts und sonstigen schulischen Veranstaltungen erleiden. Auch auf dem direkten Schulweg sind die Kinder versichert. Schülerunfälle müssen umgehend der Klassenlehrerin oder der Verwaltung der Schule gemeldet werden. Solle sich Ihr Kind in der Schule schwerwiegend verletzen, wird es ärztlich versorgt. Selbstver-ständlich werden wir uns bemühen, Sie in einem solchen Fall telefonisch zu benachrichtigen. Bitte geben Sie hierfür der Klassenlehrerin sowie der Verwaltung Ihre Festnetznummer sowie mindestens eine Notfallnummer (Handy, Arbeit, Verwandte oder Bekannte) an. Denken Sie auch daran, uns zu benachrichtigen, falls sich Ihre Kontaktdaten ändern!

Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus

Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist für den schulischen Erfolg Ihres Kindes von großer Bedeutung. Neben dem persönlichen Gespräch zwischen Eltern und Lehrern gibt es eine Reihe von schulischen Einrichtungen / Veranstaltungen, die diese Zusammenarbeit ermöglichen und vertiefen sollen (s.u.).

Elternabend

Der erste Elternabend findet am Montag vor den Sommerferien statt, der zweite am Montag nach den Sommerferien. Zu weiteren Elternabenden werden Sie im Lauf des Schuljahres von den Elternbeiräten und / oder der Klassenlehrerin eingeladen.

Elternbeirat

 

Der Klassen-Elternbeirat fungiert als Bindeglied zwischen Schule, bzw. Klassenlehrerin, und Elternhaus. Aufgaben des Elternbeirates sind u.a. die Einberufung der Elternabende sowie ggf. die Teilnahme an der Schulkonferenz. Der Klassen-Elternbeirat wird am ersten gemeinsamen Elternabend von den Mini- und Maxi-Eltern (vor den Herbstferien) gewählt. Er amtiert für ein Jahr und besteht aus dem Elternbeirat und seinem Stellvertreter.